Bundesregierung bestätigt Alleinverantwortung für Gesinnungstest beim Land NRW

In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 16/10112), hat das Bundesinnenministerium klar gestellt, dass die Durchführung von so genannten Sicherheitsbefragungen in alleiniger Verantwortung der Bundesländer liegt. „Es wird hiermit deutlich gemacht“, so Sven Fritsch, Referent für politische Bildung und demokratische Rechte im Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Münster, „dass die Äußerungen des Innenministers Ingo Wolf, dass Land Nordrhein-Westfalen sie verpflichtet eine Sicherheitsbefragung durchzuführen, eindeutig falsch sind. Die Sicherheitsbefragung ist alleiniger Wille der politischen Verantwortlichen in Düsseldorf .“

Ihre ablehnende Haltung haben die Ausländische Studierendenvertretung (ASV) an der Universität Münster und der AStA der Universität Münster in einem gemeinsamen Brief an den Innenminister bereits zum Ausdruck gebracht. Dieser ist zur Zeit jedoch noch nicht beantwortet worden. Auch hierin drückt sich das mangelnde Bewusstsein der Verantwortlichen für die Bedeutung der Angelegenheit aus. Es scheint, dass das Land Nordrhein-Westfalen bewusst auf Hören sagen und Denunziation, anstatt auf verlässliche, rechtsstaatliche Ermittlungsarbeit der Polizei, setzt. Es verstößt somit, nach Meinung der ASV und des AStA gegen das Rasterfahndungsverbot des Bundesverfassungsgericht vom 4. April 2006.

An der Antwort des Bundesinnenministeriums erschreckt des Weiteren, dass es die Bundesregierung scheinbar nicht interessiert, wenn sich ausländische Studierende durch den Gesinnungstest diskriminiert fühlen und von einem Studium in Deutschland abgeschreckt werden. „Dies ist in Zeiten zunehmender Internationalisierung und Weltoffenheit das falsche Signal“, so Ioana Popa, Vorsitzende der Ausländischen Studierendenvertretung.

"In ihrem ideologisch gefärbten Sicherheitswahn schrecken die Verantwortlichen noch nicht einmal davor zurück Kinder dieser Befragung zu unterziehen", so Kurt Stiegler, Referent für Behinderte im AStA der Universität Münster.

Wir haben ihnen die kleine Anfrage an die Bundesregierung, die Antwort der Bundesregierung auf diese und den Brief von ASV und AStA an den Innenminister angehängt.