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Bundesregierung bestätigt Alleinverantwortung für Gesinnungstest beim Land NRW

In seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 16/10112), hat das Bundesinnenministerium klar gestellt, dass die Durchführung von so genannten Sicherheitsbefragungen in alleiniger Verantwortung der Bundesländer liegt. „Es wird hiermit deutlich gemacht“, so Sven Fritsch, Referent für politische Bildung und demokratische Rechte im Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Münster, „dass die Äußerungen des Innenministers Ingo Wolf, dass Land Nordrhein-Westfalen sie verpflichtet eine Sicherheitsbefragung durchzuführen, eindeutig falsch sind. Die Sicherheitsbefragung ist alleiniger Wille der politischen Verantwortlichen in Düsseldorf .“

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