Beschluss des Senats der Universität Münster

Der Senat der Universität Münster beschloss am 25. Juni 2008 einstimmig die folgende Resolution:

Antrag auf Aufforderung zur Unterlassung von Sicherheitsbefragungen bei ausländischen Wissenschaftlern und Studierenden

Antragsteller: Gruppe der Studierenden Münster, 13.06.2008

Der Senat möge beschließen:

Der Senat der Universität Münster fordert das Land Nordrhein-Westfalen und insbesondere das Innenministerium dazu auf, die Sicherheitsbefragungen von ausländischen Wissenschaftlern und Studierenden in Zukunft zu unterlassen und den bisher verwendeten Fragebogen zu veröffentlichen.

Begründung:
Nach dem Aufenthaltsgesetz des Bundes werden die Innenministerien der Länder dazu ermächtigt, spezifische Befragungen zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums durchzuführen.
Von betroffenen Studierenden aus Münster wurde uns mitgeteilt, dass solche Sicherheitsbefragungen auch von den Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen praktiziert werden. Das Innenministerium hat offenbar am 11.7.2007 einen Erlass herausgegeben, wonach die betroffenen Ausländer daraufhin überprüft werden sollen, ob diese terrorismusverdächtig sind.
Auf Anfrage des Flüchtlingsrates NRW wurde diesem mitgeteilt, dass die Form und der Inhalt des Fragebogens und des Erlasses geheim sind.
Als besonders kritisch erachten wir neben der Geheimhaltung des Fragebogens, dass die Befragung ohne Beisein von rechtlichem Beistand bzw. allgemein von Vertrauenspersonen stattfindet. Eine Weigerung, die Bögen auszufüllen, scheint unter diesen Umständen schwer möglich. Wie berichtet wird, kann die Aufenthaltsgenehmigung nachträglich mit der Begründung bewusster oder unbewusster Falschangabe bzw. nicht vollständiger Angaben widerrufen werden. Insbesondere in Anbetracht der angestrebten Internationalisierung der WWU Münster halten wir einen solchen Umgang mit einreisenden Wissenschaftlern und Studierenden für kontraproduktiv.