Gesinnungstest in NRW stiftet zu rechtswidrigem Verhalten an

Gesinnungstest in NRW stiftet zu rechtswidrigem Verhalten an

Der deutsche Gesetzgeber steht der Zusammenarbeit eines seiner Staatsbürger mit dem Geheimdienst eines anderen Staates grundsätzlich skeptisch gegenüber. Zumindest ahndet er ein solches Verhalten mit den §§ 93 ff. des deutschen Strafgesetzbuches unter gewissen Umständen als Verbrechen. Viele andere Staaten tun es dem Deutschen nach und stellen ebenfalls ein solches Verhalten ihrer Bürger unter Strafe. Einer dieser Staaten ist zum Beispiel Libyen. Während jedoch deutsche Gerichte lediglich eine Freiheitsstrafe verhängen können, dürfen libysche Richter die Angeklagten auch zum Tode verurteilen.

Mit Hilfe des Gesinnungstest werden mehr Daten als mit der verfassungswidrigen Rasterfahndung erhoben

Man sollte meinen, dass der deutsche Staat die Bürger anderer Staaten nicht zu einem Verhalten ermutigen würde, dass er für seine eigenen unter Strafe stellt. Doch weit gefehlt.
In Nordrhein-Westfalen unterziehen die kommunalen Ausländerbehörden Menschen aus 26 Herkunftsländern, bei Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels einer so genannten Sicherheitsbefragung. Die Befragung wird verdachtsunabhängig, mit Hilfe eines standardisierten Fragebogen durchgeführt.
Das Verfahren wird durch einen als vertraulich eingestuften Erlass des Landesinnenministeriums vom 11.7.2007 angeordnet.

Bei den 26 Ländern handelt es sich um 24 arabische Staaten, darunter Libyen, und Nordkorea bzw. Kolumbien. Erkennbar liegt der Fokus des Innenministeriums auf Menschen muslimischen Glaubens, welche aus der arabischen Welt stammen.
Bereits kurz nach den Anschlägen auf das World-Trade-Center am 11. September 2001 sind Studierenden muslimischen Glaubens ins Visier der deutschen Sicherheitsbehörden geraten. Die damals durchgeführte Rasterfahndung hat das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz eingestuft. Die nun stattfindende Maßnahme ordnet die Befragung bei allen Menschen aus 24 arabischen Ländern an. Dabei wird eine wesentlich größere Menge an Daten erhoben, als zuvor. Daher ist die Vereinbarkeit der Gesinnungstests mit der deutschen Verfassung erneut in Frage zustellen.

Haben sie Erfahrung mit ABC-Waffen gemacht oder vielleicht Kriegsdienst geleistet? Wo haben sie den Urlaub gemacht?

In dem Fragebogen werden die Betroffenen unter anderem anhand einer über 50 Länder umfassenden Liste nach Reise und Aufenthalten in diesen befragt. Des Weiteren will man von ihnen wissen, ob sie in ihrem Heimatland Wehrdienst geleistet haben, an der Erforschung von ABC-Waffen beteiligt waren oder je für einen Geheimdienst gearbeitet haben.
Die Betroffenen werden nach ihrer Mitgliedschaft in 51 Organisationen befragt. Eine ähnliche Frage betrifft Kontakte innerhalb ihres Bekanntenkreises oder ihrer Verwandtschaft zu diesen Organisationen.

Das Land NRW möchte ebenfalls von ihnen wissen, ob sie jemals aus politischen, religiösen oder ideologischen Gründen verfolgt wurden. Das die meisten Verfolgungen in der Welt von Staaten oder von ihnen beauftragten Organisationen verübt werden und gerade deshalb viele der Betroffenen in Deutschland Schutz suchen, interessiert die Behörden nicht weiter. Es ist ersichtlich, dass viele Betroffenen aufgrund der Erfahrungen, welche sie in ihren Heimatländern gemacht haben, nicht mehr viel Vertrauen in den Staat und seine Repräsentanten haben.
Zur Beantwortung des Fragebogens ist ihnen jedoch dringend geraten, dieses Vertrauen, auf jeden Fall aufzubringen.
Die Nicht- oder Falschbeantwortung einer Frage, selbst wenn sie unbeabsichtigt passiert, kann zur sofortigen Abschiebung bzw. Versagung des Aufenthaltstitels führen. Dies ist auch nachträglich möglich, denn die Antworten werden in die Aufenthaltsakten der Betroffenen aufgenommen und dort gespeichert.

Hoher finanzieller und personeller Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Nutzen

Sollte die Beantwortung ein Sicherheitsbedenken gegenüber den Betroffenen auslösen, so werden die Antworten an die zuständigen Sicherheitsbehörden, also Polizei und Geheimdienste, weitergeleitet. Dort werden sie weiter bearbeitet. Laut Auskunft der Stadtverwaltung Münster wurden dort ungefähr 450 Fragebögen ausgefüllt. Nur 20 hiervon wären jedoch weitergeleitet worden.

Insofern entsteht zusätzlich zu den Rechtsstaatlichen Bedenken, wie z.B. dem nur mangelhaft gewährleistet Rechtsschutz der Betroffenen, auch eine enormer Verwaltungsaufwand. Die Kosten hierfür wälzt die Nordrhein-westfälische Landesregierung, immer im Sinne einer ausgeglichenen Haushaltsführung, auf die Kommunen ab. Der Städtetag NRW hat hat dies bereits in einem Vorstandsbeschluss kritisiert. Die Stadt Münster ergänzt die Kritik, indem sie in einer Stellungnahme der Verwaltung anführt, dass es keine Erkenntnisse für einen Nutzen einer solche Befragung gibt.

Dementsprechende Landtagsanfragen, nach Kosten und tatsächlichem Umfang der Befragung, konnte der zuständige Innenminister nicht beantworten.

Fragebogen bietet Kontaktmöglichkeiten zu Polizei und Geheimdiensten

Aber die Betroffenen können mit Hilfe des Fragebogen auch freiwillig Kontakt zu Polizei, „Verfassungsschutz“ und Bundesnachrichtendienst suchen. Die Beantwortung dieser Frage ist zwar freigestellt, jedoch erhöht sich im Falle der Mitarbeit natürlich die Chance auf einen positiven Bescheid.

Somit motiviert Nordrhein-Westfalen Menschen, welche sich in seine Obhut begeben zu einem Verhalten, welches der Bundesgesetzgeber für deutsche Staatsbürger unter Strafe gestellt hat. Was für Konsequenzen sich hieraus für die Betroffenen, bei einer möglichen Rückkehr in ihre Heimatländer ergeben, lässt sich nur erahnen.

Klage und Plakate gegen staatliche Diskriminierung in NRW; Land droht Strafanzeige an

Die Betroffenen reagieren, laut Auskunft von Beratungsstelle, schockiert auf die Art und Weise, wie in deutschen Behörden mit ihnen verfahren wird. Sie fühlen sich aufgrund ihres Glaubens und ihrer Herkunft diskriminiert.
Sie sind sich oft über ihre Rechte nicht im klaren und können diese daher auch nicht ausüben. Es existiert zwar ein mehrsprachiges Merkblatt, welches die Betroffenen, laut Auskunft des Innenministeriums über ihre Rechte aufklären würde jedoch darf zum einen der Fragebogen von den Betroffenen nicht mitgenommen werden, um sich von einem rechtlich beraten zu lassen. Zum anderen ist nicht klar, ob der Fragebogen auch im Beisein einer Anwältin oder eines Anwalts ausgefüllt werden darf und ob alle kommunalen Ausländerbehörden diese Praxis auch umsetzen. Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hatte den Erlass auf seiner Homepage veröffentlicht. Das Landesinnenministeriums reagierte umgehend und drohte mit Strafanzeige wegen Geheimnisverrats.

Ein Studierender der Universität Münster hat gegen den Gesinnungstest Klage eingereicht. Somit wird nun per Eilverfahren geklärt, ob die Durchführung von Gesinnungstests rechtmäßig ist. Darüber hinaus wird Anfang Oktober eine Landes-weite Plakatkampagne gestartet, um alle Menschen in NRW über den Sachverhalt aufzuklären.
Weiter Informationen lassen sich auf der Homepage der Kampagne unter www.gesinnungstest-nrw.de nachlesen.


Kurt Stiegler und Sven Fritsch