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Kampagne gegen den Gesinnungstest in NRW gestartet

Mit einer Pressekonferenz und dem Plakatieren der ersten Plakate ist die landesweite Kampagne gegen den Gesinnungstest in NRW gestartet. Gegen 12 Uhr informierten im Stadtweinhaus in Münster Dr. Ursula Nelles (Rektorin der Universität Münster), Claudius Vogt (Flüchtlingsrat NRW) und Norbert Wichmann (DGB-NRW) die anwesenden Presseverteter über den Gesinnungstest der nordrhein-westfälischen Landesregierung und die Auswirkung auf die Betroffenen.

Anschließend wurde vor dem Rathaus der Stadt Münster die Kampagne eröffnet und die ersten Plakate geklebt. Diese sollen in den nächsten Wochen due Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens darüber informieren, wie die Landesregierung mit ihren Mitmenschen umgeht.

 

Stellungnahme LAT NRW

Das Landes-ASten-Treffen NRW hat sich gegen den Gesinnungstest ausgesprochen. Die Stellungnahme finden sie hier
 

Gesinnungstest in NRW stiftet zu rechtswidrigem Verhalten an

Gesinnungstest in NRW stiftet zu rechtswidrigem Verhalten an

Der deutsche Gesetzgeber steht der Zusammenarbeit eines seiner Staatsbürger mit dem Geheimdienst eines anderen Staates grundsätzlich skeptisch gegenüber. Zumindest ahndet er ein solches Verhalten mit den §§ 93 ff. des deutschen Strafgesetzbuches unter gewissen Umständen als Verbrechen. Viele andere Staaten tun es dem Deutschen nach und stellen ebenfalls ein solches Verhalten ihrer Bürger unter Strafe. Einer dieser Staaten ist zum Beispiel Libyen. Während jedoch deutsche Gerichte lediglich eine Freiheitsstrafe verhängen können, dürfen libysche Richter die Angeklagten auch zum Tode verurteilen.

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